Firmengründung

Unsere Gesellschaft bietet Ihnen die Unterstützung bei Firmengründungen in Spanien, England, allen Staaten der USA sowie in gängigen Offshore-Zentren an. Dabei sind wir stets bemüht individuelle Lösungen mit den besten Konditionen zu erarbeiten. Alle Beratungen sind für Sie völlig kostenfrei und unverbindlich. Da wir nahezu jedes Land in unserem Programm haben können wir Ihnen auch eine völlig unparteiische Beratung bieten, anders als Anwälte oder Firmengründer die &quo;vor Ort&quo; sind und daher ein auf 1 bis 3 Länder reduziertes Angebot haben. Nachfolgend möchten wir Ihnen die Vorteile der jeweiligen Länder nennen, so dass Sie sich einen überblick der für Sie optimalen Gesellschaftsform verschaffen können. Für individuelle Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Leider werden in vielen Ländern Selbständige und Existenzgründer mit einer Vielzahl von Gesetzen, Auflagen und Verordnungen unterdrückt und so in der Ausübung Ihrer Tätigkeit behindert, besonders wohl in Deutschland und Österreich. Permanente Steuererhöhungen auf allen erdenklichen Gebieten, Zwangsmitgliedschaften in Handelskammern, teure Genehmigungserfordernisse für jede auch noch so kleine Geschäftserweiterung, unzählige Auflagen und Abgaben machen es Existenzgründern und Kleinbetrieben fast unmöglich ihre Ideen zu verwirklichen.

Und wenn der Aufwand nach vielen Mühen und Kosten endlich erfolgreich bewältigt wurde, kommt die Strafe in Form hoher Steuerforderungen. Der Staat, der den Unternehmer von Anfang an nur ausgebremst und behindert hat, will dafür nun auch noch fürstlich entlohnt werden. Ein Alptraum ohne Erwachen!
Ein weiterer Grund, der vielen Existenzgründern Bauchschmerzen bereitet, ist das enorme Risiko. Zwar gibt es Rechtsformen mit Haftungsbeschränkung, doch welcher Existenzgründer kann es sich leisten, die geforderten Mittel meist horrende Summen an Stammkapital einzuzahlen? Und selbst wenn das Stammkapital ordentlich eingezahlt wurde, droht im Insolvenzfalle immer noch ein Haftungsdurchgriff auf den Geschäftsführer. In den von uns offerierten Ländern, welche als Sitz einer Firmengründung dienen können, werden Unternehmer wesentlich freizügiger behandelt. Es besteht also kein plausibler Grund den Sitz einer Firma in Deutschland, Österreich oder anderen unternehmerfeindlichen Staaten zu errichten oder dort zu belassen. Steuerentlastungen werden zwar immer groß angekündigt, kommen aber kleinen und mittelständischen Betrieben letztlich doch nie zu Gute. Auf die aktuelle Gesetzeslage zum Steuerrecht in D sind wir hinreichend eingegangen.

Wir können Ihnen hier einen legalen und unproblematischen Weg anbieten, indem wir für Sie ordnungsgemäß eine Firmengründung im Ausland vollziehen, oder eine bereits bestehende Gesellschaft ins Ausland verlagern.
Warum wollen nicht auch Sie von den vielen Vergünstigungen profitieren, die einem Unternehmer im Ausland gesetzlich zuteil werden, sowie weltweit, auch in der EU und insbesondere Deutschland und Österreich, rechtlich geschützt und anerkannt sind?

Je nach Gründungsland kann Ihnen eine Firmengründung folgende Vorteile bieten:

  • völlige Haftungsfreistellung
  • Vermögensschutz
  • Anonymität
  • Steuervorteile
  • Pauschalsteuer
  • keine Erbschaftsteuer
  • Vermeidung von Erbschaftsstreitigkeiten
  • Trennung von verschiedenen Geschäftsbereichen
  • keine Buchführungspflicht
  • freie Wahl des Firmennamens
  • keine Befähigungsnachweise oder Meisterbriefe nahezu jede Geschäftstätigkeit erlaubt
  • Neustart bei bestehendem Gewerbeverbot
  • Aufbau ener neuen Bonität
  • Kapitalisierung und Börsengang möglich
  • geringe fortlaufende Kosten
  • Niederlassungen in Ihrem Heimatland ohne erhöhte Stammeinlagenpflicht

Selbstverständlich kann eine im Ausland gegründete Firma ohne rechtliche Problematiken auch in allen europäischen Staaten geschäftlich aktiv werden. Dies hat der europäische Gerichtshof in mehreren aktuellen Grundsatzurteilen eindeutig bekräftigt. Es spricht also nichts dagegen, die Ihnen gebotenen und rechtlich zustehenden wirtschaftlichen Möglichkeiten in Anspruch zu nehmen.

Bei einer Firmengründung in den von uns offerierten Ländern beinhalten die angegebenen Gründungskosten bereits die Einlage des Stammkapitals. Nur in Spanien müssen Sie eine Stammeinlage in Höhe von 3.006 Euro erbringen.

Die Vorteile, die Ihnen die spanische GmbH (S.L.) dagegen bringt, rechtfertigen die relativ niedrige Investition allemal, zudem steht Ihnen dieser Betrag in voller Höhe auf dem Firmenkonto zur freien Verfügung. Einen günstigeren Weg zur definitiven Haftungsfreistellung für den Fall des Falles, werden Sie nicht finden.

Zudem bieten Ihnen die von uns angebotenen Firmengründungen wesentliche Ersparnisse bei Betriebsübergaben, Vererbungen oder auch Grundstücksverkäufen.

Offshore-Gesellschaften bieten bei einer jährlichen Pauschalsteuer sogar die völlige Befreiung von Buchführungspflichten. Damit entfallen auch die Steuerberater-Kosten für die Erstellung von Bilanzen oder Steuererklärungen.
Nicht zu vergessen ist auch die außerordentlich schnelle Abwicklung. Wochenoder monatelange Gründungszeiten wie in Deutschland oder Österreich sind in den von uns angebotenen Ländern ausgeschlossen.

Die bislang kostengünstige Verwendung eines GmbH-Mantels in Deutschland ist nach BGH Urteil vom 09.12.2002 keine Alternative mehr.
Ohne Aufpreis veranlassen wir die Gründung Ihrer Gesellschaft binnen 24 Stunden, bzw. je nach Gründungsland binnen weniger Tage.

In Spanien können Sie in ca. 14 Tagen mit Ihrer S.L. arbeiten!

Je nach Tätigkeitsfeld lohnt sich jedoch aufgrund der Sonderstellung der spanischen S.L. in Europa die längere Antragsdauer. Dabei ist Ihre persönliche Anwesenheit nicht notwendig. Es fallen für Sie keinerlei Behördengänge an! 
Nachfolgend möchten wir Ihnen die Gründung in den einzelnen Staaten kurz beschreiben.

England Ltd. ab 300 Euro | mit Gesellschaftskonto 550 Euro

Unsere Gesellschaft bietet Ihnen die Gründung einer englischen Limited an. Die Gründung erfolgt binnen 24 Stunden. In der Wahl des Firmennamens besteht nahezu keine Einschränkung. Die Stammkapitalpflicht liegt bei umgerechnet ca. 1,40 Euro und ist im Gründungspreis enthalten. Man genießt eine großzügige Haftungsfreistellung, jedoch gibt es auch in England die Durchgriffshaftung auf den Geschäftsführer und den Straftatbestand der Insolvenzverschleppung. Selbstverständlich bei weitem nicht in dem Umfang wie in Deutschland. Grundsätzlich sind beinahe alle geschäftlichen Tätigkeiten ohne weitere Genehmigung automatisch erlaubt. Befähigungsnachweise oder Meisterbriefe sind nicht gefordert. Die Gesellschaft ist weltweit rechtsfähig und geschützt. Es gilt eine vergünstigte umsatzabhängige Steuerpflicht. Einmal pro Jahr ist eine Steuererklärung einzureichen. 

Die englische Limited darf laut Urteil des Europäischen Gerichtshofes in allen EU-Mitgliedsstaaten mittels einer Niederlassung auch dann tätig werden, wenn in England selbst keine Aktivitäten bestehen.

Die Firmengründung in England
bieten wir zu einem Gründungspreis ab 300 Euro an.

Möchten Sie die Gesellschaft anonym gründen, belaufen sich die Kosten für den Nominee-Direktor auf 800 Euro p.A. und die Kosten für den Nominee-Sekretär auf 115 Euro p.A.

Wünschen Sie die Eröffnung von Konten für die Gesellschaft, belaufen sich die Kosten auf einmalig 900 Euro für die Kontoeröffnung in England.

  • Wünschen Sie zusätzlich ein Konto in der Schweiz,
    belaufen sich die Kosten hierfür auf einmalig 250 Euro.
  • Wünschen Sie zusätzlich ein Konto in Österreich,
    belaufen sich die Kosen hierfür auf einmalig auf 250 Euro.

USA Delaware Corporated

komplett nur 2.200 Euro

Wir bieten die Gründung einer US Corporation in Delaware, USA an. Die Gründung erfolgt binnen 24 Stunden. In der Wahl des Firmennamens besteht nahezu keine Einschränkung. Es besteht keine Stammkapitalpflicht. Man genießt definitive Haftungsfreistellung ohne gesetzliche Lücken. Grundsätzlich sind beinahe alle geschäftlichen Tätigkeiten ohne weitere Genehmigung automatisch erlaubt. Befähigungsnachweise oder Meisterbriefe sind nicht gefordert. Die Gesellschaft ist weltweit rechtsfähig und geschützt.
Es gilt eine günstige, umsatzabhängige Steuerpflicht. Einmal pro Jahr ist eine Steuererklärung einzureichen. Die Bundesstaaten Delaware, Nevada und Wyoming bieten spezielle Offshore-Besteuerungen. Bei einer reinen Geschäftstätigkeit außerhalb der USA fällt in Delaware, Nevada und Wyoming nur eine jährliche Pauschalbesteuerung an. Zudem müssen Sie weder Bilanzen erstellen noch sonstige Buchführungen nachweisen. Die Pauschalsteuer ist bereits in der jährlichen Verwaltungsgebühr enthalten.
Wenn Sie in den USA tätig werden möchten, ist es notwendig eine Steuernummer für die Gesellschaft zu beantragen, was den Offshore-Status in den vorbez. Gründungsstaaten leider aufhebt.
Sie haben dann u.a. die Möglichkeit Konten direkt in den USA zu eröffnen.

Ausdrücklich möchten wir Sie an dieser Stelle vor Unternehmen warnen, die Ihnen den sogenannten Pen-Name empfehlen.

Da illegal, macht man sich in allen Staaten der USA (auch in Delaware) strafbar, wenn man amtliche Dokumente mit einem falschen Namen unterschreibt.
Die jährlichen Verwaltungskosten der Gesellschaft ab dem 2. Jahr betragen z.Zt. 900 US$. Weitere Detailinformationen finden Sie unter Service.

Beachten Sie bitte auch die neuen Angebote unter Service. zu einer IBC auf den Seychellen oder British Virgin Islands!

Spanische GmbH ( S.L.) ab 1.600 Euro

Die übliche Bezeichnung der spanischen GmbH ist Sociedad Limitada, kurz S.L. oder Sociedad Responsabilidad Limitada, kurz S.R.L. .
Unsere Gesellschaft bietet Ihnen die Gründung einer spanischen Sociedad Limitada S.L. an. In der Wahl des Firmennamens besteht nahezu keine Einschränkung. Man genießt eine großzügige Haftungsfreistellung, auch wenn sich die Haftung des Geschäftsführers ausgeweitet hat. Den Straftatbestand der Insolvenzverschleppung gibt es nicht, jedoch (wie überall auf der Welt) den des Betruges. Grundsätzlich sind beinahe alle geschäftlichen Tätigkeiten ohne weitere Genehmigungen erlaubt. Befähigungsnachweise oder Meisterbriefe sind nicht gefordert. Es gilt eine günstige, umsatzabhängige Steuerpflicht. Die Gesellschaft ist weltweit rechtsfähig und geschützt. Trotz länger Gründungszeit (rechnen Sie ca. 14 Tage bis 3 Wochen, um mit Ihrer S.L. arbeiten zu können) und einer Mindestkapitalpflicht von 3.006 Euro hat die spanische S.L., je nach Tätigkeitsfeld, durchaus erhebliche Vorteile gegenüber der englischen Ltd. Die Gründungsvoraussetzungen sind fast identisch mit einer deutschen GmbH, die S.L. hat direkt bei Gründung, nach der Registrierung des Gesellschaftsnamens im >Registro< (Madrid), ein Geschäftskonto in Spanien sowie eine internationale Steuernummer (C.I.F.  Codigo Identificatione Fiscal).
Insbesondere deutsche Finanzbehörden können hier keine Briefkastenfirma oder Basisgesellschaft unterstellen
und Sie müssen die Anerkennung nicht erst auf dem Rechtsweg einklagen.

Eine Tätigkeit z.B. in Deutschland ist ohne Niederlassung mittels einer Repräsentanz möglich.

Das spanische Recht unterscheidet 2 Arten von S.L.'s:
die ruhende S.L. und die aktive S.L.

Die ruhende S.L. ist bestens zum Kauf und zur Sicherung von Immobilien (auch in Deutschland) geeignet.

Da die ruhende S.L. keine Buchführung betreibt, ist die Herkunft des Kapitals nicht nachweispflichtig.
Die Finanzbehörde wird nicht (wie in D) über den Kauf informiert und der Notar in Spanien muss die Immobile nicht (im Gegensatz zu seinem deutschen Kollegen) in der Escreturia ( Notarvertrag) bei einem eventuellen Verkauf oder im Erbfall aufnehmen.
Für die Immobiliensicherung, Verkauf oder Vererbung ist die ruhende spanische S.L. die EU-Alternative zur sonst von uns empfohlenen Panama Offshore IBC oder U.S. Corporation.

Die aktive S.L. ist immer bei einer tatsächlichen Tätigkeit in der EU, insbesondere in Deutschland und österreich, zu empfehlen.

Ausführliche Detailinformationen zur S.L. finden Sie unter Produkte:  Die spanische GmbH


Selbstverständlich bieten wir Ihnen auch die Anonymgründung der spanischen S.L. (ruhend und aktiv) an. Möchten Sie die Gesellschaft anonym gründen, belaufen Sich die Gründungskosten auf 3.950 Euro. In beiden Fällen sind die Verwaltungsgebühren für die ersten 12 Monate bereits enthalten. Im Gründungspreis ist die Mindesteinlage i.H.v. 3.006 Euro nicht enthalten. Die Mindesteinlage steht Ihnen auf dem Firmenkonto ohne Abzug in voller Höhe zur freien Verfügung.

Die Vorratsgesellschaft

Gleichfalls bieten wir die übernahme einer bereits geründeten Gesellschaft an. Eine Namensänderung ist problemlos gegen Aufpreis i.H.v 300 Euro möglich. Das Gesellschaftskapital (3.006 Euro) muß nicht mehr eingezahlt werden ! Gesellschaften mit höherem Stammkapital | bis 1 Mio. Euro auf Anfrage möglich.


Sowohl in Spanien, England, den USA oder in Offshore-Staaten erhalten Sie natürlich ein komplettes Firmenkit mit allen Unterlagen. Je nach Gründungsland beinhaltet der angegebene Preis daher unter anderem folgende Leistungen:

  • Firmengründung
  • Zahlung aller staatlichen Gebühren
  • Stellung des Registered Agent
  • Stellung des Company Secretary 
  • Stellung des Registered Office
  • Stellung des Company Treasurer
  • Stellung des Company President
  • Stellung des Company Directors
  • Staatliche Gründungsbescheinigung
  • Übersetzung Gründungsbescheinigung
  • Memorandum der Gesellschaft
  • Übersetzung des Memorandums
  • Articles der Gesellschaft
  • Übersetzung der Articles
  • By-Laws der Gesellschaft
  • Übersetzung der By-Laws
  • Minutes of Board Meetings 
  • Übersetzung der Minutes
  • Beschluss zur Kontoeröffnung
  • Beschluss zur Anmietung eines Büros
  • Beschluss zur Anwaltsbestellung
  • Beschluss zur Bestellung eines Buchprüfers
  • Arbeitsvertrag
  • Patenrechtsklausel zum Arbeitsvertrag
  • Generalvollmachten in englischer Fassung
  • Generalvollmachten in deutscher Fassung
  • Untervollmachten in englischer Fassung
  • Untervollmachten in deutscher Fassung
  • Kaufverträge in englischer Fassung
  • Kaufverträge in deutscher Fassung
  • Verkaufverträge in englischer Fassung
  • Verkaufverträge in deutscher Fassung
  • Direktoren-Register
  • Shareholder-Register
  • Aktienzertifikate
  • die wichtigsten staatlichen Formulare

Haben Sie noch Fragen zum Thema Firmengründung? Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

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muß nicht mehr eingezahlt werden!
Gesellschaften mit höherem Stammkapital (bis &euro 1 Mio.) auf Anfrage möglich. Weitere Infos und Preise nur auf Anfrage!  Übernahme | Kauf einer Vorrats-S.L. ab 2.550 Euro